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   BGH, 19.06.1987 - 2 StR 159/87   

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https://dejure.org/1987,3473
BGH, 19.06.1987 - 2 StR 159/87 (https://dejure.org/1987,3473)
BGH, Entscheidung vom 19.06.1987 - 2 StR 159/87 (https://dejure.org/1987,3473)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 1987 - 2 StR 159/87 (https://dejure.org/1987,3473)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung eines besonders schweren Falles des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; StGB § 46

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70

    eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt

    Auszug aus BGH, 19.06.1987 - 2 StR 159/87
    Die Worte "in einem besonders schweren Fall" waren zu streichen, da der Absatz 4 des § 11 BtMG a.F. keine selbständige tatbestandliche Qualifikation begründet, sondern nur für die Strafzumessung Bedeutung hat (vgl. BGHSt 23, 254; 27, 287, 289).
  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 19.06.1987 - 2 StR 159/87
    Die Worte "in einem besonders schweren Fall" waren zu streichen, da der Absatz 4 des § 11 BtMG a.F. keine selbständige tatbestandliche Qualifikation begründet, sondern nur für die Strafzumessung Bedeutung hat (vgl. BGHSt 23, 254; 27, 287, 289).
  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei

    Auszug aus BGH, 19.06.1987 - 2 StR 159/87
    Zwar hatte der Angeklagte im Verlauf der Tat zeitweilig eine nicht geringe Menge Haschisch in Besitz (Abs. 4 Nr. 5 der genannten Vorschrift, vgl. dazu BGHSt 25, 290, 293) und war er überdies, wie allein schon die Besorgung zugeschnittener Rahmenhölzer für das spätere Haschischversteck zeigt, an der Planung, Vorbereitung und Durchführung der Tat nicht nur unwesentlich beteiligt.
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 19.06.1987 - 2 StR 159/87
    Soweit die Revision innerhalb ihrer Ausführungen zur Sachbeschwerde mehrfach beanstandet, daß die Strafkammer ihre Aufklärungspflicht verletzt habe (§ 244 Abs. 2 StPO), sind die Rügen nicht in der Form des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO erhoben und deshalb unzulässig: der Beschwerdeführer teilt weder mit, über welche bestimmten Tatsachen hätte Beweis erhoben werden müssen, noch welche Beweismittel dem Tatrichter hierfür zur Verfügung standen (vgl. BGHSt 2, 168; KK-Herdegen § 244 Rdn. 44).
  • BGH, 24.02.1988 - 2 StR 57/88

    Absehen von der Bejahung eines besonders schweren Falls trotz Verwirklichung des

    Die Strafkammer hätte sich insoweit - anders als im Falle des Handeltreibens - mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob nicht trotz Verwirklichung des Regelbeispiels der nicht geringen Menge (§ 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG) von der Bejahung eines besonders schweren Falles abzusehen sei; denn hier sprach eine Reihe von gewichtigen Strafmilderungsgründen zugunsten des Angeklagten, angesichts derer der Hinweis auf das Vorliegen des Regelbeispiels nicht ausreichte (BGH, Urteil vom 19. Juni 1987 - 2 StR 159/87, Beschluß vom 14. August 1987 - 2 StR 380/87; vgl. auch BGH NStZ 1987, 222; Körner, BtMG 2. Aufl. § 29 Rdn. 625 m.w.N.).
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